Dienstbeginn 01. September 2026
Die Anstellung umfasst zumindest 30 Wochenstunden und erfolgt nach einer 3-monatigen Probezeit
Anstellungserfordernis:
- Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten in Österreich bzw. ausgebildete(r) staatlich
anerkannte Erzieher(in) (Deutschland) - Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen bzw. Kindergärtner
- Reife- und Befähigungsprüfung für Erzieherinnen und Erzieher
- Abgeschlossenes Lehramtsstudium bzw. Studium der Psychologie.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Bestimmungen des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes in Verbindung mit dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Alter, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft.
