Dienstbeginn 01. September 2026 vorerst befristet bis zum 31.08.2027
Die Anstellung umfasst zumindest 30 Wochenstunden und erfolgt nach einer 3-monatigen Probezeit
gemäß den Bestimmungen des Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 2001 in der
gültigen Fassung.
Anstellungserfordernis:
- Staatsbürgerschaft eines EU-Landes
- Einschlägige Ausbildung und Praxis in der Kindebetreuung erwünscht.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Salzburger Gem-VBG 2001 im Entlohnungsschema VD, und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes.
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Alter, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Herkunft.
